Post by Andreas BoruttaPost by Martin GerdesPost by Andreas BoruttaGestern habe ich einen Kabel-Internet-Vertrag abgeschlossen.
... und passend zum Vertragsabschluß fragst Du Dich hinterher im Usenet
schlau.
Da ich mühelos über den VDSL-Router meine Festnetznummer weiter nutzen
kann, ist es kein Entscheidungskriterium für oder gegen einen neuen
Vertrag. Zudem nutze ich Festnetz kaum noch.
Du schießt manchmal zu schnell.
Dieses Kompliment gebe ich gern zurück.
Post by Andreas BoruttaPost by Martin GerdesRatschläge werden gemeinhin besser, wenn man Roß und Reiter nennt.
Die Provider sind für die Fragestellung unwichtig.
Wie üblich: nein.
Ich kann nur mein Fazit nochmals betonen:
| An Deiner Stelle hätte ich vor Vertragsschluß bei den Anbietern
| nachgefragt und nicht nach Vertragsschluß hier.
Post by Andreas BoruttaVodafone Cable Internet & Phone 1000 und Wechsel zu 100 nach 6 Monaten
Bereitstellung: 70 EUR
Monat 1-12: kostenlos als Wechsler
Monat 13-24: 35 EUR
Auszahlung von Obocom: 190 EUR
Auszahlung von Vodafone: 170 EUR
Sprich: Die ersten 24 Monate fast kostenfrei für Dich.
Ich habe vor langen Jahren mal einen Telekommmunikationsvertrag über
Obocom abgeschlossen und war mit dem Anbieter sehr zufrieden.
Super-Service damals. Ich hätte an Deiner Stelle Obocom gefragt, ob man
in Deiner Sache etwas auf dem kleinen Dienstweg bewirken kann.
In Dingen des Zivilrechts zählt die Gesetzeslage oft nicht allzuviel.
Selbst in Sachen Strafrecht ist das ggf. so: Betrügt einer
beispielsweise jemand um einen Betrag, der in den Augen der zuständigen
Staatsanwaltschaft zu gering zum Verfolgen ist, dann stellt sie das
Verfahren einfach ein, und der Betrüger kommt mit seinem Betrug durch.
Ich erzähle mal meine eigene Wechselgeschichte von Vodafone zur Telekom.
Mir ist ein recht günstiges Angebot der T ins Haus geflattert, das ich
gern angenommen hätte. Wie es der Zufall wollte, erreichte mich das
Angebot wenige Tage vor dem Ende der Kündigungsfrist, somit blieb keine
Zeit für das Standardverfahren, bei dem der neuen Anbieter den alten
Vertrag kündigt. Ich kündigte also selber (damit sich der Vertrag nicht
um ein ganzes Jahre verlägerte) und bekam von Vodafone auch die
Kündigung zum vorgesehenen Termin bestätigt.
Danach schloß ich den Vertrag mit der Telekom, die dann umgehend den
bereits gekündigten Vertrag nochmals kündigte. Vodafone reagierte prompt
und bestätigte die zweite Kündigung des bereits gekündigten Termins
nochmals, und zwar auf ein Jahr später. Auf Nachfrage wurde mir
mitgeteilt, das ginge so in Ordnung, schließlich sei die Kündigungsfrist
für dieses Jahr überschritten. Auf meine Rückfrage, wie das denn
rechtlich gehen sollte, einen bereits gekündigten Vertrag mit bereits
bestätigtem Kündigungstermin nochmals zu kündigen, bekam ich dann keine
Antwort mehr von Vodafone.
Also wandte ich mich an die T, die mir zu meiner großen Verwunderung
einen "persönlichen Wechselberater" namentlich und mit individueller
Telefonnummer genannt hatte. Diese Telefonnummer rief ich dann an, und
schon war meine Vorstellung wieder im Lot: "Diese Nummer ist nicht
vergeben." Der "persönliche Wechselberater" war also (wie ich gleich
vermutet hatte) ein Werbegag und Fake.
Es hat mich dann etliche Anrufe gekostet (und ein Fax, mit dem ich das
erste Kündigungsschreiben an die T übermittelte), um die T in Gang zu
setzen. Schließlich hat die Umschaltung dann irgendwie noch geklappt,
mit 6 Wochen Verzögerung zwar, aber immerhin nicht erst ein Jahr später.
Die Mitleserschaft wird nun anmerken wollen: "Selbst schuld, wenn Du
selbst kündigst, das weiß doch jeder, daß das Ärger macht!" Mag sein, es
muß aber dennoch möglich sein, einen Vertrag selbst zu kündigen, wenn
die Zeit knapp ist.
Die beteiligten Firmen haben den notwendigen Ablauf einfach nicht in
ihren ISO-2001-zertifizierten "Prozessen" abgebildet. Selbstverständlich
hätte Vodafone auf die zweite Kündigung antworten müssen: "Der Vertrag
ist schon gekündigt, und zwar zum xx.xx.xxxx." und nicht etwa den
Kündigungstermin einfach um ein Jahr hinausschieben dürfen.
Ja klar, ich hätte dagegen klagen können und hätte die Klage mit hoher
Wahrscheinlichkeit auch gewonnen, aber schneller wäre das auch nicht
gegangen, das heißt: Die Klage hätte mir den eigentlichen
Kündigungstermin nicht zurückgebracht.
Die Frage nach der "Rechtslage" ist manchmal einfach die falsche Frage.
Wenn eine Firma etwas nicht macht, was sie eigentlich machen müßte, dann
ist es oft sinnvoller, sich zu fragen, ob man die gewünschte Wirkung
vielleicht auf einem anderen Weg erreichen kann als einen unwilligen
Nicht-Dienstleister zu seiner gesetzlichen Pflicht zwingen zu wollen.