Martin Τrautmann
2023-02-21 14:41:10 UTC
Hallo,
heute bekam ich Bescheid von der Schlichtungsstelle. Klarmobil hat auf
dem Weg meinen Widerspruch anscheinend akzeptiert. Von daher kann ich
den Weg über den Schlichter empfehlen, selbst wenn der Schaden bei mir
nur gering und der Aufwand unverhältnismäßig war.
...aber es ging um's Prinzip /fußaufstampf
Interessant fand ich deren Aussage in der Stellungnahme:
+++
Die Aufschaltung der Mobilfunkverträge erfolgt immer zeitgleich mit dem
Versand der Karte. Im Regelfall erhält der Kunde die SIM-Karte am
nächsten Tag. Sollte sich die Zustellung verzögern, werden die Gebühren
für den entsprechenden Zeitraum erstattet.
+++
Satz 1 und 2 sind fraglich. Satz 3 war bisher definitiv nicht im
Angebot. Das wurde mir bisher trotz Widerspruch verweigert.
Daher möchte ich hier ausdrücklich darauf hinweisen, dass klarmobil das
zumindest dem Schlichter gegenüber zugesteht, was ich für einen
Rechtsanspruch halte.
heute bekam ich Bescheid von der Schlichtungsstelle. Klarmobil hat auf
dem Weg meinen Widerspruch anscheinend akzeptiert. Von daher kann ich
den Weg über den Schlichter empfehlen, selbst wenn der Schaden bei mir
nur gering und der Aufwand unverhältnismäßig war.
...aber es ging um's Prinzip /fußaufstampf
Interessant fand ich deren Aussage in der Stellungnahme:
+++
Die Aufschaltung der Mobilfunkverträge erfolgt immer zeitgleich mit dem
Versand der Karte. Im Regelfall erhält der Kunde die SIM-Karte am
nächsten Tag. Sollte sich die Zustellung verzögern, werden die Gebühren
für den entsprechenden Zeitraum erstattet.
+++
Satz 1 und 2 sind fraglich. Satz 3 war bisher definitiv nicht im
Angebot. Das wurde mir bisher trotz Widerspruch verweigert.
Daher möchte ich hier ausdrücklich darauf hinweisen, dass klarmobil das
zumindest dem Schlichter gegenüber zugesteht, was ich für einen
Rechtsanspruch halte.