Discussion:
Frage zu Vodafone Mobil
(zu alt für eine Antwort)
Mike Grantz
2023-07-14 03:54:58 UTC
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Man bietet mir als Bestandskunden gerade einen Mobiltarif für 29,99€ pro
Monat an. Minus 10€, da Kombitarif. Und aktuell als Aktion wohl
Unlimited Datenvolumen anstatt der regulären 30 GB.

Allerdings macht mich dieses auf der Angebotsseite verlinkte Datenblatt
stutzig.
https://www.vodafone.de/media/downloads/pdf/VF-GigaMobil-M-Juni-2022.pdf

Dort steht, dass nach 25 GB gedrosselt wird. Aber keines der "M"
Angebote hat nativ oder als Aktion 25 GB.

Es gibt die Auswahl:

7,5 GB anstatt 5 GB, 30 GB anstatt 24 GB und Unlimited anstatt 30 GB.

Ist das Angebot fishy oder haben sie nur versäumt, das Datenblatt vom
Juli 2022 zu aktualisieren?

Ich würds ja testen, wenn es da nicht die 24 Monate Bindungsfrist gäbe.

Kennt wer diesen Tarif?
Marco Moock
2023-07-15 12:32:56 UTC
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Post by Mike Grantz
Ist das Angebot fishy oder haben sie nur versäumt, das Datenblatt vom
Juli 2022 zu aktualisieren?
Öfter haben Provider mit solchen Sachen geworben, ich meine aber in
Erinnerung zu haben, dass das rechtlich nicht ging. Flatrate bedeute
unbegrenzt ohne Drosselung.
Post by Mike Grantz
Ich würds ja testen, wenn es da nicht die 24 Monate Bindungsfrist gäbe.
Du hast doch ein Widerrufsrecht. Musst halt innerhalb von 2 Wochen mehr
als 25GB übertragen.
Andreas M. Kirchwitz
2023-07-15 13:12:40 UTC
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Post by Mike Grantz
Man bietet mir als Bestandskunden gerade einen Mobiltarif für 29,99€ pro
Monat an. Minus 10€, da Kombitarif. Und aktuell als Aktion wohl
Unlimited Datenvolumen anstatt der regulären 30 GB.
Allerdings macht mich dieses auf der Angebotsseite verlinkte Datenblatt
stutzig.
https://www.vodafone.de/media/downloads/pdf/VF-GigaMobil-M-Juni-2022.pdf
Das Datenblatt ist offensichtlich veraltet, denn es passt überhaupt
nicht (mehr) zum Tarif. Im Zweifelsfall einen Screenshot machen.
Eine Alternative wäre, den Tarif über die Vodafone-App zu buchen,
möglicherweise wird Dir dort das passende Datenblatt verlinkt.

Aus rein persönlicher Erfahrung hinken die Datenblätter bei Vodadone
regelmäßig hinterher, und was Du im Web-Konfigurator siehst, passt
schon, so wird es später auch umgesetzt. Wie gesagt, Screenshot!
Post by Mike Grantz
Ist das Angebot fishy oder haben sie nur versäumt, das Datenblatt vom
Juli 2022 zu aktualisieren?
Bei diversen anderen Tarifen ist es ebenfalls falsch. :-/

Ansonsten in einen Vodafone-Shop gehen und es Dir dort als
handschriftlichen Vermerk auf dem Vertrag auf Papier zusichern
lassen. Sollte es zu einem Streit kommen, was ich in diesem Fall
für unwahrscheinlich halte, hättest Du immerhin was in der Hand.
Post by Mike Grantz
Ich würds ja testen, wenn es da nicht die 24 Monate Bindungsfrist gäbe.
Kennt wer diesen Tarif?
Kleiner Hinweis, im Inland ist das Datenvolumen zwar unlimitiert
(na ja, es wird irgendwo Grenzen geben, aber gewiss deutlich höher
als bei jedem anderen Tarif, wo ein Limit genannt wird), jedoch
beim EU-Roaming gilt Fair Use bis 75 GB und danach wird extra
berechnet. Sollte man im Hinterkopf behalten, falls man gerade
Urlaubspläne schmiedet.

Grüße, Andreas
Marc Haber
2023-07-16 06:20:14 UTC
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Post by Andreas M. Kirchwitz
Ansonsten in einen Vodafone-Shop gehen und es Dir dort als
handschriftlichen Vermerk auf dem Vertrag auf Papier zusichern
lassen. Sollte es zu einem Streit kommen, was ich in diesem Fall
für unwahrscheinlich halte, hättest Du immerhin was in der Hand.
Was soll das nützen? Das ist die Unterschrift von jemandem, der im
Zweifel nichtmal für Vodafone arbeitet.

Grüße
Marc
--
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Andreas M. Kirchwitz
2023-07-16 07:50:19 UTC
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Post by Marc Haber
Post by Andreas M. Kirchwitz
Ansonsten in einen Vodafone-Shop gehen und es Dir dort als
handschriftlichen Vermerk auf dem Vertrag auf Papier zusichern
lassen. Sollte es zu einem Streit kommen, was ich in diesem Fall
für unwahrscheinlich halte, hättest Du immerhin was in der Hand.
Was soll das nützen? Das ist die Unterschrift von jemandem, der im
Zweifel nichtmal für Vodafone arbeitet.
Was spielen die internen Beschäftigungsverhältnisse im Vodafone-Shop
für eine Rolle? Wir haben hier den Fall, dass sich die dynamisch
generierte Produktseite im Web und das verlinkte Datenblatt leider
unterscheiden. Was gilt nun?

Im einfachsten Fall macht man einen Screenshot von der Webseite,
damit sollte man im Streitfall bereits ganz gute Karten haben.
Allerdings steht die Frage im Raum, warum man ein Angebot
abschließt, von dem man im voraus von Widersprüchen weiß?

Daher die Idee, sich in einem Shop etwas Schriftliches geben zu
lassen vom Anbieter. Der Mitarbeiter mag sich am Ende selbst irren,
welche Variante tatsächlich gilt, aber wenn der schriftlich etwas
konkret zusagt, dann hat der Kunde alle Trümpfe in der Hand, selbst
wenn der Mitarbeiter dazu gar nicht befugt gewesen wäre.

Hier geht es ja nicht darum, Vodafone für 24 Monate an den Vertrag
zu knechten, die werden den natürlich aufheben wollen, Irrtum und so.
Das ist ja genau das, was dem ursprünglichen Poster reicht, nämlich
aus dem Vertrag vor Ablauf der 24 Monate rauszukommen, falls er sich
als die ungünstige der zwei möglichen Varianten herausstellt.

Natürlich kann man das Schlimmste annehmen, dass sich der Anbieter
stur stellt, aber das könnte er sowieso, selbst wenn Webseite und
Datenblatt exakt das gleiche aussagen, könnte ja der Anbieter
trotzdem etwas völlig anderes abrechnen und bockig darauf bestehen.
Dann muss man sich eben einen Anwalt nehmen und vor Gericht. Aber
das ist immer möglich, Dinge gehen manchmal schief, obwohl man alles
richtig gemacht hat, und wer davor Angst hat, sollte besser auf eine
einsame Insel auswandern. :-)

Grüße, Andreas
Mike Grantz
2023-07-16 08:49:25 UTC
Permalink
Post by Andreas M. Kirchwitz
Hier geht es ja nicht darum, Vodafone für 24 Monate an den Vertrag
zu knechten, die werden den natürlich aufheben wollen, Irrtum und so.
Das ist ja genau das, was dem ursprünglichen Poster reicht, nämlich
aus dem Vertrag vor Ablauf der 24 Monate rauszukommen, falls er sich
als die ungünstige der zwei möglichen Varianten herausstellt.
Natürlich kann man das Schlimmste annehmen, dass sich der Anbieter
stur stellt, aber das könnte er sowieso, selbst wenn Webseite und
Datenblatt exakt das gleiche aussagen, könnte ja der Anbieter
trotzdem etwas völlig anderes abrechnen und bockig darauf bestehen.
Dann muss man sich eben einen Anwalt nehmen und vor Gericht. Aber
das ist immer möglich, Dinge gehen manchmal schief, obwohl man alles
richtig gemacht hat, und wer davor Angst hat, sollte besser auf eine
einsame Insel auswandern. :-)
Jo, gerade weil ja erst die o2/Telefonica-Geschichte durchs Netz ging,
wo "fleissigen" Flatratekunden gekündigt wurde, obwohl sie gegen keine
Klausel verstossen hatten.

Mobil nutze ich im Prinzip kaum, aber _falls_ es notwendig ist, dann
sollte der Tarif schon ein paar PC-Sessions durchhalten dürfen, bis
Festnetz wieder geht.

Ironischerweise hat da Freenet bisher ganz gut funktioniert (Im
Telefonica Netz). Das Blöde ist, die haben grad erst ihre
Vertragsbedingungen geändert. Bestandskunden können weiterhin Unlimited
nutzen, aber sobald man kündigt, auch nur für einen Tag pausiert oder
für einen Tag auf den 1 GB Tarif wechselt, kann man nie wieder zur
Unlimited zurück. Ab dann gibts eine im Speed gedrosselte "Faltrate".

Bei Vodafone könnte ich aber 10€ im Monat sparen oder ein neues Telefon
für monatlich 10€ (20/30/50) extra dazubekommen. Ausserdem würde das
EXTREM nervige TÄGLICHE abbuchen entfallen.

Wie gesagt, aktuell habe ich Zugang zu einem sehr rarem Tarif, zu dem
man nie mehr zurückkehren kann.

Der Vodafonetarif liest sich allerdings nicht schlecht und könnte für
mich günstiger sein, allerdings wäre ich dann für 2 Jahre gebunden.
Daniel Weber
2023-07-16 09:49:58 UTC
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Post by Mike Grantz
Jo, gerade weil ja erst die o2/Telefonica-Geschichte durchs Netz ging,
wo "fleissigen" Flatratekunden gekündigt wurde, obwohl sie gegen keine
Klausel verstossen hatten.
Ein Kunde muss auch nicht gegen eine Klausel verstoßen, damit ihm
fristgerecht zum Ablauf der MVLZ durch den Anbieter gekündigt werden kann.

Ciao
Daniel
Mike Grantz
2023-07-16 09:54:48 UTC
Permalink
Post by Daniel Weber
Ein Kunde muss auch nicht gegen eine Klausel verstoßen, damit ihm
fristgerecht zum Ablauf der MVLZ durch den Anbieter gekündigt werden kann.
Ja, danke, das Thema hatten wir schon mehrfach durchgekaut, aber schön,
dass du es auch noch mal erwähnt hast.
Daniel Weber
2023-07-16 11:27:03 UTC
Permalink
Post by Mike Grantz
Post by Daniel Weber
Ein Kunde muss auch nicht gegen eine Klausel verstoßen, damit ihm
fristgerecht zum Ablauf der MVLZ durch den Anbieter gekündigt werden kann.
Ja, danke, das Thema hatten wir schon mehrfach durchgekaut, aber schön,
dass du es auch noch mal erwähnt hast.
Hilft vielleicht, dass in zwei Wochen nicht wieder jemand durch eine
unüberlegte Formulierung andeutet, dass es eines Verstoßes vor einer
ordentlichen Kündigung bedarf. ;-)

Ciao
Daniel
Thomas Hochstein
2023-07-21 16:28:43 UTC
Permalink
Post by Mike Grantz
Post by Daniel Weber
Ein Kunde muss auch nicht gegen eine Klausel verstoßen, damit ihm
fristgerecht zum Ablauf der MVLZ durch den Anbieter gekündigt werden kann.
Ja, danke, das Thema hatten wir schon mehrfach durchgekaut, aber schön,
dass du es auch noch mal erwähnt hast.
Die Hoffnung, dass auch Du es irgendwann verstehen wirst, stirbt eben nur
langsam.

Marc Haber
2023-07-17 08:24:54 UTC
Permalink
Post by Andreas M. Kirchwitz
Allerdings steht die Frage im Raum, warum man ein Angebot
abschließt, von dem man im voraus von Widersprüchen weiß?
Dazu habe ich eine Signatur aus dem letzten Jahrtausend.
Post by Andreas M. Kirchwitz
dann hat der Kunde alle Trümpfe in der Hand, selbst
wenn der Mitarbeiter dazu gar nicht befugt gewesen wäre.
Hat er sowieso. Kein ISP möchte ein Gerichtsurteil.

Grüße
Marc
--
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in de.comp.sys.ibm-pc, 05. Dezember 1998 | No courtesy copies, please!
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