Michael Landenberger
vor 7 Jahren
Hallo,
mein Schwiegervater hat einen Telekom-Analoganschluss mit einer
Qualitel-Preselection. Letztens war er bei uns zu Besuch und wollte über seine
Rufnummer erreichbar sein. Also hat er eine Rufumleitung von seinem auf
unseren Festnetzanschluss eingerichtet. Unser Anschluss ist bei O2, d. h. wir
können weder Preselection noch Call-by-Call nutzen.
Während des Bestehens der Rufumleitung kamen tatsächlich auch 2 Anrufe für ihn
bei uns an. Wir sind davon ausgegangen, dass diese Anrufe (wie bei
Rufumleitungen üblich) dem Inhaber des umgeleiteten Anschlusses, in diesem
Fall also meinem Schwiegervater, berechnet würden. Klarer Fall von Denkste:
einige Zeit später schickt uns O2 eine ominöse Rechnung für die Nutzung von
Servicediensten. Im zugehörigen Einzelverbindungsnachweis fand sich ein Posten
"Quali" und ein Verweis auf den Betreiber von Qualitel, 01058 Telecom. Da ich
wusste, dass es sich bei 01058 Telecom um einen Call-by-Call- bzw.
Preselection-Anbieter handelt, den wir mangels Telekom-Anschluss gar nicht
genutzt haben konnten, bin ich der Sache auf den Grund gegangen. Es stellte
sich heraus, dass es sich a) um genau 2 Gespräche handelte, die b) genau an
dem Tag geführt wurden, an dem mein Schwiegervater bei uns zu Besuch und die
Rufumleitung aktiv war. Daraufhin habe ich mir von meinem Schwiegervater
seinen Einzelverbindungsnachweis für die fragliche Zeit zeigen lassen. Dort
tauchten die beiden Verbindungen ebenfalls auf! Zeitpunkt und Dauer
entsprachen exakt den Verbindungen, die auf unserem Einzelverbindungsnachweis
aufgeführt waren.
Somit war klar: 01058 Telecom berechnet die Kosten für umgeleitete
Verbindungen nicht nur dem Inhaber des umgeleiteten Anschlusses, sondern
*zusätzlich* auch dem Inhaber des Zielanschlusses. Ich habe das natürlich
sofort bei preselection[at]qualitel.de reklamiert. Bis heute kam keine
Antwort. Da es nur um einen Betrag von ca. 60 Cent ging, habe ich die Sache
nicht weiter verfolgt. Meinem Schwiegervater habe ich den Rat gegeben, beim
Einrichten von Rufumleitungen der Zielrufnummer entweder die 01033 oder eine
andere Call-by-Call-Vorwahl (außer der 01058) voranzustellen, damit die
Umleitung auf keinen Fall mehr über seine Qualitel-Preselection läuft. Das hat
er befolgt und seither gab es das beschriebene Problem auch nicht mehr.
Inzwischen hat er die Preselection gekündigt, so das das Problem zumindest für
ihn sowieso aus der Welt ist.
Es ist zu vermuten, dass der Fehler bei Qualitel nach wie vor existiert und
dass 01058 Telecom umgeleitete Gespräche weiterhin doppelt, d. h. sowohl dem
Inhaber des umgeleiteten als auch dem des Zielanschlusses, berechnet.
Vermutlich sind aber nicht viele Gespräche davon betroffen, denn es dürfte
nicht mehr viele Preselection-Nutzer geben und von denen, die es noch gibt,
dürften nur wenige das Leistungsmerkmal "Rufumleitung" nutzen. Qualitel-Nutzer
bemerken den Fehler außerdem nicht, denn bei denen ist die Berechnung ja
rechtens. Unberechtigt zur Kasse gebeten wird nur der Inhaber des
Zielanschlusses. Interessieren würde es mich, was auf der Rechnung steht, wenn
der Zielanschluss ein Mobilfunkanschluss ist, denn da ist die Nutzung von
Servicediensten meist teurer als im Festnetz.
Gruß
Michael
mein Schwiegervater hat einen Telekom-Analoganschluss mit einer
Qualitel-Preselection. Letztens war er bei uns zu Besuch und wollte über seine
Rufnummer erreichbar sein. Also hat er eine Rufumleitung von seinem auf
unseren Festnetzanschluss eingerichtet. Unser Anschluss ist bei O2, d. h. wir
können weder Preselection noch Call-by-Call nutzen.
Während des Bestehens der Rufumleitung kamen tatsächlich auch 2 Anrufe für ihn
bei uns an. Wir sind davon ausgegangen, dass diese Anrufe (wie bei
Rufumleitungen üblich) dem Inhaber des umgeleiteten Anschlusses, in diesem
Fall also meinem Schwiegervater, berechnet würden. Klarer Fall von Denkste:
einige Zeit später schickt uns O2 eine ominöse Rechnung für die Nutzung von
Servicediensten. Im zugehörigen Einzelverbindungsnachweis fand sich ein Posten
"Quali" und ein Verweis auf den Betreiber von Qualitel, 01058 Telecom. Da ich
wusste, dass es sich bei 01058 Telecom um einen Call-by-Call- bzw.
Preselection-Anbieter handelt, den wir mangels Telekom-Anschluss gar nicht
genutzt haben konnten, bin ich der Sache auf den Grund gegangen. Es stellte
sich heraus, dass es sich a) um genau 2 Gespräche handelte, die b) genau an
dem Tag geführt wurden, an dem mein Schwiegervater bei uns zu Besuch und die
Rufumleitung aktiv war. Daraufhin habe ich mir von meinem Schwiegervater
seinen Einzelverbindungsnachweis für die fragliche Zeit zeigen lassen. Dort
tauchten die beiden Verbindungen ebenfalls auf! Zeitpunkt und Dauer
entsprachen exakt den Verbindungen, die auf unserem Einzelverbindungsnachweis
aufgeführt waren.
Somit war klar: 01058 Telecom berechnet die Kosten für umgeleitete
Verbindungen nicht nur dem Inhaber des umgeleiteten Anschlusses, sondern
*zusätzlich* auch dem Inhaber des Zielanschlusses. Ich habe das natürlich
sofort bei preselection[at]qualitel.de reklamiert. Bis heute kam keine
Antwort. Da es nur um einen Betrag von ca. 60 Cent ging, habe ich die Sache
nicht weiter verfolgt. Meinem Schwiegervater habe ich den Rat gegeben, beim
Einrichten von Rufumleitungen der Zielrufnummer entweder die 01033 oder eine
andere Call-by-Call-Vorwahl (außer der 01058) voranzustellen, damit die
Umleitung auf keinen Fall mehr über seine Qualitel-Preselection läuft. Das hat
er befolgt und seither gab es das beschriebene Problem auch nicht mehr.
Inzwischen hat er die Preselection gekündigt, so das das Problem zumindest für
ihn sowieso aus der Welt ist.
Es ist zu vermuten, dass der Fehler bei Qualitel nach wie vor existiert und
dass 01058 Telecom umgeleitete Gespräche weiterhin doppelt, d. h. sowohl dem
Inhaber des umgeleiteten als auch dem des Zielanschlusses, berechnet.
Vermutlich sind aber nicht viele Gespräche davon betroffen, denn es dürfte
nicht mehr viele Preselection-Nutzer geben und von denen, die es noch gibt,
dürften nur wenige das Leistungsmerkmal "Rufumleitung" nutzen. Qualitel-Nutzer
bemerken den Fehler außerdem nicht, denn bei denen ist die Berechnung ja
rechtens. Unberechtigt zur Kasse gebeten wird nur der Inhaber des
Zielanschlusses. Interessieren würde es mich, was auf der Rechnung steht, wenn
der Zielanschluss ein Mobilfunkanschluss ist, denn da ist die Nutzung von
Servicediensten meist teurer als im Festnetz.
Gruß
Michael